Reklamation & Gewährleistung
Sie möchten einen Artikel reklamieren?
Sollte ein bei uns gekaufter Artikel beschädigt, mangelhaft oder nicht wie vereinbart geliefert worden sein, melden Sie sich bitte bei uns. Wir kümmern uns um eine schnelle Klärung.
Für eine möglichst zügige Bearbeitung helfen uns folgende Angaben:
- Bestellnummer oder Kaufbeleg
- betroffener Artikel
- kurze Beschreibung des Mangels
- wenn hilfreich, Fotos des Artikels bzw. der Beschädigung
Kontakt
MIN GmbH
E-Mail: kontakt@noeltgen.de
Telefon: 02295 90 38 100
WhatsApp: 0171 2332678
Die genannten Angaben und Fotos erleichtern uns die Bearbeitung. Ein bestimmtes Formular oder die Vorlage der Originalverpackung ist für die Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Mängelrechte nicht erforderlich.
Gesetzliche Gewährleistung
Für die bei uns gekauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Ist eine Ware mangelhaft, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen. Dabei können Sie grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels durch Reparatur und der Lieferung einer mangelfreien Ware als Ersatzlieferung wählen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigert werden, insbesondere wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre.
Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere notwendige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Verbrauchern erfolgt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten.
Reparatur und Verlängerung der Verjährungsfrist
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur und wird diese durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ihre Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Vor Durchführung der Nacherfüllung informieren wir Verbraucher über ihr gesetzliches Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung sowie über die Verlängerung der Verjährungsfrist bei einer durchgeführten Reparatur.
Dauer der gesetzlichen Mängelhaftung
Bei Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Übergabe der Ware ein mangelhafter Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.
Wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich ist
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können nach einer nicht erfolgreichen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Nacherfüllung weitere Rechte bestehen. Dazu können insbesondere Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz gehören.
Transportschäden
Ist eine Sendung bei der Anlieferung sichtbar beschädigt, bitten wir Sie, den Schaden möglichst direkt zu dokumentieren und uns zeitnah zu informieren. Fotos der Verpackung und der beschädigten Ware helfen uns bei der Bearbeitung.
Eine unterlassene sofortige Meldung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Ihre gesetzlichen Rechte bei einem Mangel und richtet sich grundsätzlich gegen uns als Verkäufer.
Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung, beispielsweise des Herstellers. Eine bestehende Herstellergarantie schränkt Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber uns nicht ein.
Widerruf
Eine Reklamation wegen eines Mangels ist nicht dasselbe wie ein Widerruf.
Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht finden Sie auf unserer Seite „Widerrufsrecht“. Für die Ausübung des Widerrufs steht Ihnen außerdem unsere Funktion „Vertrag widerrufen“ zur Verfügung.
